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Hippokratischer Eid
Ich schwöre bei Apollon, dem Arzte, und bei Asklepios, Hygieia und Panakeia und bei allen
Göttern und Göttinnen als Zeugen, dass ich nach bestem Vermögen und Urteil diesen Eid und
diese Verpflichtung erfüllen werde:
Dem, der mich diese Kunst lehrte, gleichzuachten meinen Eltern, mit ihm den Unterhalt zu
teilen und ihn mitzuversorgen, falls er Not leidet, seine Nachkommen meinen männlichen
Geschwistern gleichzustellen und, wenn sie es wünschen, sie diese Kunst lehren, ohne Entgelt
und ohne vertragliche Verpflichtung, Ratschlag und Vorlesung und alle sonstigen
Belehrungen zu erteilen meinen und meines Lehrers Söhnen wie auch den Schülern, die
vertraglich verpflichtet und vereidigt sind nach ärztlichem Brauch, sonst aber niemandem.
Meine Verordnungen werde ich treffen zu Nutz und Frommen der Kranken, nach bestem
Vermögen und Urteil, sie schützen vor allem, was ihnen Schaden und Unrecht zufügen
könnte.
Nie werde ich, auch nicht auf eine Bitte hin, ein tödliches Gift verabreichen oder auch nur
einen Rat dazu erteilen. Gleicherweise werde ich niemals einer Frau ein fruchtabtreibendes
Mittel geben. Heilig und rein werde ich mein Leben bewahren und meine Kunst.
Auch werde ich den Blasenstein nicht operieren, sondern dies denen überlassen, deren Beruf
dies ist.
In welches Haus ich eintrete, eintreten will ich zu Nutz und Frommen der Kranken, mich
fernhalten von selbstverschuldetem Unrecht und jeder Schädigung, insbesondere von Werken
der Wollust an den Leibern von Frauen und Männern, Freien und Sklaven.
Was ich bei der Behandlung sehe und höre oder außerhalb der Behandlung im Verkehr mit
den Menschen, soweit man es nicht ausplaudern darf, werde ich verschweigen, da hier
Schweigen Pflicht ist.
Wenn ich nun diesen meinen Eid erfülle und nicht verletze, möge mir im Leben und in der
Kunst Erfolg beschieden sein, Ruhm und Ansehen bei allen Menschen bis in fernste Zeiten;
wenn ich ihn übertrete und meineidig werde, dessen Gegenteil
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